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Kulturkreis Usinger Land e. V. Satzung in Fassung vom 13.08.2008 (Auszug)

§ 1. Zweck des Vereins:

Der Verein hat den Zweck, das Kulturleben im Usinger Land zu pflegen, indem er sich darum bemüht, öffentliche Veranstaltungen mit Künstlern aller Kunstbereiche auszurichten. Dabei ist es auch Aufgabe des Vereins, jungen Künstlern eine Möglichkeit der öffentlichen Darstellung zu geben. Der Verein verwirklicht im Wesentlichen seine Aufgabe dadurch, dass er mit Künstlern bzw. Agenturen Verträge über öffentliche Veranstaltungen im Usinger Land abschließt, diese Veranstaltungen durch eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet und somit als Veranstalter auftritt. Verluste, die bei den Veranstaltungen auftreten, sind aus dem Vereinsvermögen abzudecken. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und stellt seine Arbeit ganz in die selbstlose Förderung des Kulturlebens des Usinger Landes. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwendungen begünstigt werden.
Er ist politisch und konfessionell neutral…